Kindertagesstätten-Gebührensatzung für die Kindertagesstätten Alt-Mölln, Bälau, Breitenfelde und Niendorf a.d.St. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Breitenfelde
Nach Artikel 25 Abs. 3 Satz 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit § 12 der Kindertagesstättensatzung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Breitenfelde in der jeweils geltenden Fassung hat der Kirchengemeinderat der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Breitenfelde in der Sitzung am 11.01.2023 die nachstehende Kindertagesstättengebührensatzung beschlossen.
§ 1 Allgemeines
(1) Für die Inanspruchnahme evangelischer Kindertagesstätten werden nach § 31 Abs. 1 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) zur anteiligen Deckung der Kosten monatliche Benutzungsgebühren erhoben.
(2) Der Träger der Kindertagesstätte oder eine von ihm beauftragte Stelle darf zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Gebührensatzung die notwendigen Daten der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten erheben, verarbeiten und nutzen.
§ 2 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Mit dem Tag der Aufnahme gemäß Aufnahmebescheid des Kindes in die Kindertagesstätte entsteht die Gebührenpflicht.
(2) Bei der Aufnahme eines Kindes bis zum 15. eines Monats ist die volle Monatsgebühr zu zahlen, bei der Aufnahme nach dem 15. eines Monats die halbe Monatsgebühr. Die Gebühren sind monatlich im Voraus, spätestens bis zum fünften eines jeden Monats in einer Summe zu entrichten. Die Gebühren werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
- Die Ermäßigung des Regelbeitrages ist in § 7 KiTaG geregelt. Die Anträge sind beim Kreis zu stellen.
- Da der Elternbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Kindertagesstätte darstellt, ist er auch während der Schließzeiten und bei Fehlzeiten des Kindes zu zahlen.
§ 3 Höhe der Gebühren
- Die Höchstbeträge der Gebühren ergeben sich aus dem KiTaG.
Der Höchstbetrag pro wöchentlicher Betreuungsstunde (bis zum vollendeten 3. Lebensjahr = 5,80 € und ab dem vollendeten 3. Lebensjahr = 5,66 €) multipliziert mit 5 Wochentagen ergibt die höchstmögliche Monatsgebühr pro gewährter Betreuungsstunde. - Die Monatsgebühr pro gewährter Betreuungsstunde beträgt für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 29,00 €.
- Die Monatsgebühr pro gewährter Betreuungsstunde beträgt für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr 28,30 €.
- Die oben genannten Gebühren gelten unter anderem auch für eventuelle Randzeiten.
- Das Betreuungsangebot und die Gebühren werden in der anliegenden Gebührenübersicht dargestellt.
§ 4 Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht endet mit Ende des Betreuungsverhältnisses gemäß der Kindertagesstättensatzung.
§ 5 Gebührenschuldner
Die Sorgeberechtigten oder die Personen, auf deren Antrag das Kind in die Kindertagesstätte aufgenommen worden ist, sind zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haften diese als Gesamtschuldner.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Kindertagesstättengebührensatzung wird auf der Internetseite der Kirchengemeinde Breitenfelde unter: www.kirche-ll.de (Gemeinden/Breitenfelde) und einem entsprechendem Hinweis in der Zeitung „Markt“ mit Angabe der vorstehenden Internetadresse amtlich bekanntgemacht und tritt am 01.08.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Kindertagesstättengebührensatzung vom 01.08.2022 außer Kraft.
Die vorstehende Kindertagesstättengebührensatzung wird hiermit ausgefertigt. Sie wurde durch den Bescheid des Kirchenkreisrates des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg vom 06.03.2023 kirchenaufsichtlich genehmigt.
Ev. – luth. Kirchengemeinde Breitenfelde Breitenfelde, den 01.04.2023
Der Kirchengemeinderat
(Siegel)
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Pastorin Jennifer Rath Tanja Stamer
Vorsitzende des Kirchengemeinderates Mitglied des Kirchengemeinderates
Vorstehende Kindertagesstättensatzung wurde
1. vom Kirchengemeinderat beschlossen am 11.01.2023.
2. vom Kirchenkreisrat kirchenaufsichtlich genehmigt am 06.03.2023.
3. bekannt gemacht auf der Internetseite der Kirchengemeinde Breitenfelde unter www.kirche-ll.de (Gemeinden/Breitenfelde) am 01.04.2023 und einem entsprechenden Hinweis in der Zeitung „Markt“ am 01.04.2023 mit Angabe der vorstehenden Internetadresse.
Die Kindertagesstättengebührensatzung tritt in Kraft am 01.08.2023.
Anlage: Gebührenübersicht
Anlage zur Gebührensatzung der Ev.-Luth. Kindertagestätten Breitenfelde, Bälau, Alt-Mölln, und Niendorf a.d.St. der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Breitenfelde
A. Betreuungsangebote (Platzanzahl begrenzt):
1. Für Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr
Öffnungszeit | Plätze | Monatsbeitrag | |
Breitenfelde Zwergenscheune Krippe 1 | 07:00 - 16:00 Uhr | 10 | 261,00 € |
Breitenfelde Zwergenscheune Krippe 2 | 08:00 - 16:00 Uhr | 10 | 232,00 € |
Breitenfelde Neubau, Krippe 1 | 07:00 - 15:00 Uhr | 10 | 232,00 € |
Breitenfelde Neubau, Krippe 2 | 07:00 - 16:00 Uhr | 10 | 261,00 € |
Breitenfelde Neubau, Krippe 3 | 07:00 - 17:00 Uhr | 10 | 290,00 € |
Breitenfelde Neubau, Krippe 4 | 08:00 - 16:00 Uhr | 10 | 232,00 € |
Niendorf a.d.St. Krippe | 07:30 - 16:00 Uhr | 10 | 246,50 € |
2. Für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr
Öffnungszeit | Plätze | Monatsbeitrag | ||
Breitenfelde Zwergenscheune Elementargruppe (EleG) Alt-Mölln | 07:30 - 13:30 Uhr | 20 | 169,80 € | |
Breitenfelde Zwergenscheune EleG Bälau Wald | 07:30 - 13:30 Uhr | 16 | 169,80 € | |
Breitenfelde Zwergenscheune EleG 1 | 07:00 - 16:00 Uhr | 20 | 254,70 € | |
Breitenfelde Zwergenscheune EleG 2 | 07:00 - 16:00 Uhr | 20 | 254,70 € | |
Breitenfelde Neubau EleG 1 | 08:00 - 16:00 Uhr | 20 | 226,40 € | |
Breitenfelde Neubau EleG 2 | 07:00 - 15:00 Uhr | 20 | 226,40 € | |
Breitenfelde Neubau EleG 3 | 07:00 - 16:00 Uhr | 20 | 254,70 € | |
Breitenfelde Neubau EleG 4 | 07:00 - 17:00 Uhr | 20 | 282,00 € | |
Niendorf a.d.St. EleG 1 | 07:30 - 15:00 Uhr | 15 | 212,25 € | |
Niendorf a.d.St. EleG 2 | 07:30 - 16:00 Uhr | 20 | 240,55 € | |
B. Gebührenübersicht gemäß § 31 KiTaG
| Stunde | Wochenstunde |
| Rechenbeispiel Gebühren Krippenkind mit 8 Std. Betreuung: |
Krippe | 5,80 € | 29,00 € |
| Rechnung: 5,80 € x 5 Tage = 29,00 € (pro Wochenstunde) |
Elementar | 5,66 € | 28,30 € |
| bei 8 Std.: 5,80 € x 5 Tage x 8 Std. = 232,00 € (pro Monat) |
Stand 01.08.2023