Nachrichten

Der Gemeindebrief 1 - 2012 ist erschienen
Eingestellt am: 25.02.2012

mehr...

alle anzeigen

Gottesdienste

20.05.12 09:00 Uhr: Predigtgottesdienst

mehr...

20.05.12 10:15 Uhr: Predigtgottesdienst

mehr...

alle anzeigen

Gebührensatzung für die Kindertagestätten der Ev. Luth. der Kirchengemeinde Breitenfelde

Nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe m) der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche in Verbindung mit § 11 der Kindertagesstättensatzung vom 08.04.2009 wird nach Beschlussfassung durch den Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Breitenfelde vom 13.05.2009 und vorbehaltlich der Erteilung der kirchenkreisaufsichtlichen Genehmigung durch den Kirchenkreisvorstand folgende Satzung erlassen:
 
§ 1
Allgemeines
Für die Inanspruchnahme evangelischer Kindertagesstätten werden nach § 25 Abs. 1 und Abs. 3 KiTaG zur teilweisen Deckung der Kosten Benutzungsgebühren erhoben.
  1. Der Träger der Kindertagesstätten oder eine von ihm beauftragte Stelle darf zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Gebührensatzung die notwendigen Daten der Kinder und ihrer Erziehungsberechtigten erheben, verarbeiten und nutzen.
  2. Die Aufnahme und Betreuung von Kindern wird durch die Kinder-tagesstättensatzung geregelt.
 
§ 2
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
  1. Mit dem Tag der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte entsteht die Gebührenpflicht.
  2. Bei der Aufnahme eines Kindes bis zum 15. eines Monats ist die volle Monatsgebühr zu zahlen, bei Aufnahme nach dem 15. eines Monats die halbe Monatsgebühr. Die Gebühren sind monatlich im Voraus , spätestens bis zum 5. eines jeden Monats in einer Summe zu entrichten.
  3. Aus Termin- und Kostengründen werden die Gebühren monatlich möglichst im Lastschriftverfahren eingezogen.
 
§ 3
Höhe der Gebühren
  1. Die Gebühr wird gemäß § 11 der Kindertagesstättensatzung für das gesamte Kalenderjahr errechnet und ist in zwölf Teilbeträgen zu entrichten.
  2. Der monatliche Teilbetrag beträgt für die Einrichtungen in Niendorf, in Tramm, in Bälau ( Waldgruppe) und in Breitenfelde entsprechend ihrem jeweils laufenden Angebot für Kinder im betreuungsfähigen Alter für folgende Zeiten:
 
Vormittagsgruppe von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Euro 119,00/ Monat
im Kindergarten Breitenfelde, Niendorf, Bälau
 
Vormittagsgruppe von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Euro 160,00/ Monat
im Kindergarten Breitenfelde, Niendorf
Ganztagesgruppe von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr Euro 190,00/ Monat
im Kindergarten Breitenfelde
Ganztagesgruppe von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
in der Krippe Breitenfelde Euro 230,50/ Monat
Vormittagsgruppe von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Im Kindergarten Tramm Euro 157,50/ Monat
 
Frühdienst / Spätdienst je nach Angebot
Je 30 Minuten
Euro 14,00/ Monat
Sporadische Mehrnutzung
Je 60 Minuten
Euro 3,00/ einmalig
 
  1. Die Ermäßigung des Regelbeitrages ist im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien des Kreises Herzogtum Lauenburg für Kindertageseinrichtungen möglich. Die Richtlinien sind bei der Kindertagesstättenleitung erhältlich. Die Geschwisterermäßigung richtet sich nach den geltenden staatlichen Sätzen.
 
§ 4
Ende der Gebührenpflicht
  1. Da der Elternbeitrag eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Kindertagesstätte darstellt, ist er auch während der Ferien, bei vorübergehender Schließung und bei längerem Fehlen zu zahlen.
  2. Die Gebührenpflicht endet auf ordentliche, schriftliche Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist.
  3. Für die zu berücksichtigenden Kündigungsfristen wird auf § 6 der Kindertagesstättensatzung verwiesen.
 
§ 5
Gebührenschuldner
Die Erziehungsberechtigten oder die Personen, auf deren Antrag das Kind in die Kindertagesstätte aufgenommen worden ist, sind zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.
 
§6
Inkrafttreten
Diese Kindertagesstättengebührensatzung wird auf der Internetseite der Kirchengemeinde Breitenfelde unter www.Kirche-Breitenfelde.de und einem entsprechendem Hinweis in der Zeitung „Möllner Markt" mit Angabe der vorstehenden Internetadresse amtlich bekannt gemacht und tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung am 01.08.2009 in Kraft. Gleichzeitig treten vorherige Gebührenregelungen außer Kraft.
 
 
Breitenfelde, den 13.05.2009 
 
gez. Dr. Carl-Heinz Schulz                      
_____________________________  
Vorsitzender des Kirchenvorstandes
gez. Gabriele Gusek
_____________________________
Mitglied des Kirchenvorstandes
 
 
 Vorstehende Gebührensatzung wurde 
  1. Vom Kirchenvorstand beschlossen am 13.05.2009
  2. Vom Kirchenkreisvorstand kirchenkreisaufsichtlich genehmigt am 17.06.2009
  3. Mit vollem Wortlaut veröffentlicht im Internet unter www.Kirche-Breitenfelde.de am 10.07.2009
  4. mit Hinweis auf die Internetseite veröffentlicht im „Möllner Markt" am 25.07.2009
  5. Die Gebührensatzung tritt in Kraft am 01.08.2009
  
gez. Dr. Carl-Heinz Schulz
_____________________________
Vorsitzender des Kirchenvorstandes
 
gez. Gabriele Gusek
_________________________
Mitglied des Kirchenvorstandes