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Der Gemeindebrief 1 - 2012 ist erschienen
Eingestellt am: 25.02.2012
Gottesdienste
20.05.12 09:00 Uhr: Predigtgottesdienst
20.05.12 10:15 Uhr: Predigtgottesdienst
Gebührensatzung für die Kindertagestätten der Ev. Luth. der Kirchengemeinde Breitenfelde
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Nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe m) der Verfassung der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche in Verbindung mit § 11 der Kindertagesstättensatzung vom 08.04.2009 wird nach Beschlussfassung durch den Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Breitenfelde vom 13.05.2009 und vorbehaltlich der Erteilung der kirchenkreisaufsichtlichen Genehmigung durch den Kirchenkreisvorstand folgende Satzung erlassen:
§ 1
Allgemeines
Für die Inanspruchnahme evangelischer Kindertagesstätten werden nach § 25 Abs. 1 und Abs. 3 KiTaG zur teilweisen Deckung der Kosten Benutzungsgebühren erhoben.
§ 2
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
§ 3
Höhe der Gebühren
Vormittagsgruppe von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Euro 119,00/ Monat
im Kindergarten Breitenfelde, Niendorf, Bälau
Vormittagsgruppe von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Euro 160,00/ Monat
im Kindergarten Breitenfelde, Niendorf
Ganztagesgruppe von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr Euro 190,00/ Monat
im Kindergarten Breitenfelde
Ganztagesgruppe von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr
in der Krippe Breitenfelde Euro 230,50/ Monat
Vormittagsgruppe von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Im Kindergarten Tramm Euro 157,50/ Monat
Frühdienst / Spätdienst je nach Angebot
Je 30 Minuten
Euro 14,00/ Monat
Sporadische Mehrnutzung
Je 60 Minuten
Euro 3,00/ einmalig
§ 4
Ende der Gebührenpflicht
§ 5
Gebührenschuldner
Die Erziehungsberechtigten oder die Personen, auf deren Antrag das Kind in die Kindertagesstätte aufgenommen worden ist, sind zur Zahlung der Gebühren verpflichtet. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.
§6
Inkrafttreten
Diese Kindertagesstättengebührensatzung wird auf der Internetseite der Kirchengemeinde Breitenfelde unter www.Kirche-Breitenfelde.de und einem entsprechendem Hinweis in der Zeitung „Möllner Markt" mit Angabe der vorstehenden Internetadresse amtlich bekannt gemacht und tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung am 01.08.2009 in Kraft. Gleichzeitig treten vorherige Gebührenregelungen außer Kraft.
Breitenfelde, den 13.05.2009
gez. Dr. Carl-Heinz Schulz
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Vorsitzender des Kirchenvorstandes
gez. Gabriele Gusek
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Mitglied des Kirchenvorstandes
Vorstehende Gebührensatzung wurde
gez. Dr. Carl-Heinz Schulz
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Vorsitzender des Kirchenvorstandes
gez. Gabriele Gusek
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Mitglied des Kirchenvorstandes
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