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Läuteordnung Kirchengemeinde Breitenfelde -
St. Anna in Niendorf (Pfarrbezirk 2)
Die Läuteordnung im Kirchdorf Breitenfelde (beschlossen in der KV-Sitzung am 26.02.1968, geändert in der KV-Sitzung am 28.11.2000) wird aufgehoben.
Der Kirchenvorstand beschließt am 10. September 2008 folgende Läuteordnung für Niendorf:
Betglocke
Täglich morgens um 8 Uhr (auch am Sonntag) um 08:00 Uhr - 10 Schläge für das Vater unser.
Einläuten der Sonntage
Die Sonntage werden am Abend vorher von 18:00 -18:10 Uhr mit vollem Geläut eingeläutet.
An Sonntagen wird mit beiden Glocken um 8:00 Uhr 10 Minuten lang vorgeläutet.
Ausnahme bildet der Karfreitag, der nicht eingeläutet wird.
Läuten zu den Gottesdiensten
Der Gottesdienst wird 10 Minuten vor Beginn. Da die Gottesdienste manchmal zu anderen Zeiten erfolgen, z.B. Familiengottesdienst, haben wir die Zeitbeschränkung herausgenommen mit vollem Geläut eingeläutet.
Am Karfreitag wird zum Gottesdienst 5 Minuten mit der großen Glocke geläutet.
Ab dann schweigen die Glocken bis zur Feier der Auferstehung.
Läuten bei besonderen Anlässen
Taufgottesdienste
Bei Gottesdiensten mit Taufe beide Glocken 10 Minuten vor dem Gottesdienst und 10 Minuten beim Verlassen der Kirche.
Trauungen
Bei Trauungen wird von der Ankunft des Brautpaares bis zum Betreten der Kirche und beim Verlassen der Kirche ebenfalls mit vollem Geläut geläutet.
Bei Beerdigungen wird 10 Minuten vor Beginn und beim Hinausgehen - bis der Sarg versenkt ist - geläutet, zumindest jedoch 5 Minuten mit vollem Geläut.
Das Läuten für verstorbene Gemeindemitglieder (sog. Totenläuten)
erfolgt am Tage der Anmeldung morgens von 12:00 Uhr bis 12:10 Uhr und 12:15 Uhr bis 12:25 Uhr.
Bei Urnenbeisetzungen wird geläutet, wenn der Pastor mitgeht, und zwar nur zu Beginn ca. 5 Min. mit mittlerer und große Glocke zusammen.
Bei Konfirmationen wird ebenfalls 10 Minuten vor dem Gottesdienst geläutet.
Läuten zum neuen Jahr
Das neue Jahr wird um 0:00 Uhr für 10 Minuten mit vollem Geläut begrüßt.
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